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Autoren und Interpreten
Urheber
Leistungsschutzberechtigte
Musikverlage und Verwertungsgesellschaften
Die Verwertungsstufen
Musikverlage
Hauptaufgabe des Musikverlages ist, neben der allgemeinen Verwaltung der Rechte, die Verwertung und Förderung der Werke und die damit verbundene Schaffung einer breiten Nachfrage - sowohl im Interesse des Künstlers als auch im eigenen Interesse. Somit spielen ebenfalls die
Musikverlage neben den Tonträgerherstellern eine besondere Rolle
in der Musikindustrie. Ihr klassisches Leistungsspektrum hat sich vom
ursprünglichen Leistungsangebot, also der Distribution
musikbezogener Printmedien, im Laufe der Zeit zu Gunsten der
Verwaltung und Lizenzierung von Rechten verlagert. 20 "Musikverlage verwerten die Urheberrechte an Musikwerken (mit oder ohne Text)." 21
Die Zusammenarbeit mit einem Verlag kann für den Urheber eines
Musikwerkes vorteilhaft sein, trotz der Abgabe eines erheblichen
Anteils seiner durch die GEMA aufgebrachten Tantiemen (beispielsweise
40% im Bereich der mechanischen Vervielfältigung). Kommt es zur
Auswertung, besteht die allgemeine Aufgabe des Verlages in der
Übernahme der GEMA-Registrierung und der Kontrolle der
GEMA-Abrechnungen. Im Bezug auf unbekannte Künstler übernimmt
der Verlag oftmals die Kosten für die Produktion einer Demo-CD
und leistet Unterstützung bei der Vermittlung eines
Plattenvertrages mit einem Tonträgerhersteller. Bei bereits
etablierten Künstlern, vor allem im Bereich der integrierten
Major-Verlage, beschränkt sich die Verlags-Funktion oftmals auf
die einer Bank, indem der Verlag im Hinblick auf die Werthaltigkeit
der Werkkataloge der Urheber Vorschusszahlungen auf die
GEMA-Tantiemen leistet. 22 Vertragstechnisch sichert sich der Musikverlag zunächst in Form eines Musikverlagsvertrages die Rechte eines Komponisten und übernimmt die Abrechnung der Nutzungsgebühren für die Verwendung des Musiktitels und der Ansprüche der Zweitverwertung gegenüber den Verwertungsgesellschaften. 23 Als Herzstück des Musikverlagsvertrages gilt der Katalog der auf den Verlag eingeräumten Nutzungsrechte, wobei in diesem Zusammenhang das Einräumen des ausschließlichen Verlagsrechts gem. § 8 Verlagsgesetz als unabdingbar gilt. 24 Der Verlag sichert sich hierbei das exklusive Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht auf alle Ausgaben und Auflagen und im Hinblick auf aktuelle Nutzungsarten die Rechte, das Werk auf Multimedia- und anderen Datenträgern aufzunehmen, in Datenbanken und -netzten und Telefondienste einzubringen oder elektronisch und ähnlich zu übermitteln. Sodann räumt der Urheber dem Verlag die so genannten "kleinen Rechte" (weltweite Nutzungsrechte) zur gemeinsamen Einbringung bei der GEMA ein, bevor der Verlag diejenigen Nutzungsrechte erwirbt, die von der GEMA nicht wahrgenommen werden: das Bearbeitungsrecht, das Recht der Neuvertextung und -vertonung, das Recht der Verwendung für Werbezwecke, das so genannte "große Recht" (Recht zur Benutzung des Werks für Bühnenstücke),
das Recht das Werk im Internet, in Datenbanken, Telefondiensten oder
Multimediadiensten zugänglich zu machen sowie das Recht das Werk
als Ruftonmelodie (Handyklingelton) zu nutzen. 25 Da diese Nutzungen grundsätzlich eine Berührung des Urheberpersönlichkeitsrechts darstellen, bedarf es deren
Ausübung die Zustimmung des Urhebers. 26 Hinsichtlich der von der GEMA wahrgenommenen Rechte ist deren Verteilungsplan maßgebend für die Verteilung der Erlöse zwischen Urheber und Verlag. Sind die Verteilungspläne weder anwendbar noch zutreffend, regelt ein Schlüssel im Verlagsvertrag die Verteilung. Die Aufteilung der Erlöse aus den
Rechten, die nicht von der GEMA wahrgenommen werden, basieren auf
individuellen Verhandlungen. 27
Zusätzlich werden heutzutage eine Vielzahl weiterer Funktionen
von Verlegern übernommen, die weit über Verlagspflichten
oder allgemeine vertragliche Vereinbarungen zwischen Autoren und
Verlagen hinausgehen, wie beispielsweise die Übernahme der
Musikproduktion oder auch das Betreiben eigener Tonstudios zum Zweck
der Auswertung der verlegten Musiktitel. 28
Aufgrund der Tatsache, dass das Urheber- und Vervielfältigungsrecht von absolut fundamentaler Bedeutung für die kommerzielle Verwertung von Musik ist, unterhalten mittlerweile eine Vielzahl von
Tonträgerherstellern eigene Musikverlage, wie beispielsweise die
großen Majors mit ihren Publishing-Häusern Universal Music
Publishing, EMI Music Publishing, Sony/ATV Music Publishing,
Warner/Chappell Music, BMG Music Publishing. 29 Somit kann auch im Bereich des Musikverlagswesens zwischen konzerngebundenen, sogenannten Major-Verlagen und Independent-Verlegern unterschieden werden.
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GEMA
GVL
Tonträgerhersteller/ Labels
Der Tonträgermarkt
fungiert als wirtschaftliches Standbein der Musikindustrie und stellt
den Bereich der Herstellung, Vermarktung und Distribution von
vorbespielten Musiktonträgern über den Handel an den
Konsumenten dar. 41 Doch auch das traditionelle Leistungsspektrum der Tonträgerhersteller
hat sich zunehmend erweitert und reicht mittlerweile vom Kern der
Musikaufnahme über das wachsende Produktsegment Musikvideos bis
hin zu Merchandising-Aktivitäten und Konzerten und dem Sektor
Klingeltöne und Ringback-Tones für Mobiltelefone. 42
Der Tonträgerhersteller ist in Bezug auf die Musikproduktion rechtlich gesehen "derjenige, unter dessen wirtschaftlicher und organisatorischer Kontrolle die
Musikaufnahme vorgenommen wird." 43
Auch er kann somit Leistungsschutzrechte nach § 85 UrhG
erwerben, wenn er tatsächlich die Erstfixierung der Tonfolgen
auf einem Speichermedium verantwortet und somit als Hersteller des
Studiomasters fungiert. Per Gesetz ist leistungsschutzberechtigt, wer
"die unternehmerische Hauptleistung erbringt, also alle notwendigen
Verträge im eigenen Namen schließt (mit den Musikern, dem
künstlerischen Produzenten, dem Studio etc.), die
organisatorische Gesamtleitung innehat und letztendlich das
wirtschaftliche Risiko trägt." 44
Wird die Aufnahme unter der Verantwortung eines Unternehmens
durchgeführt, erwirbt der Inhaber gemäß Â§ 85
Abs. I S. 2 UrhG das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers. 45 Somit sind auch Tonträgerhersteller vom Urhebergesetz als
Inhaber eigenständiger Leistungsschutzrechte anerkannt und
erwerben folglich das ausschließliche Recht der
Vervielfältigung und Verbreitung des von ihnen hergestellten
Tonträgers. Im Bezug auf die öffentliche Wiedergabe
statuiert das Urhebergesetzt zugunsten des Tonträgerherstellers
ebenfalls einen gesetzlichen Vergütungsanspruch. 46
Neben den eigenen Leistungsschutzrechten nach § 85 UrhG findet
eine Übertragung der Rechte aller mitwirkenden Künstler an
der Produktion an den Tonträgerhersteller statt. "Die
Leistungsschutzrechte, die dem Künstler gemäß Â§
73 zustehen, überträgt dieser dem Tonträgerhersteller
- entweder im beschränkten Umfang oder vollumfänglich." 47
In der Praxis wird aufgrund der möglichen Aufteilung der Rechte,
eine Klassifizierung in Haupt- und Nebenrechte vorgenommen: "Als
Hauptrechte werden die Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller
bezeichnet, die Musikinhalte zu vervielfältigen und zu
verbreiten. Alle anderen Nutzungsrechte, etwa für Konzerte,
Merchandising oder Sponsoring, werden als Nebenrechte definiert, die
in der Regel beim Künstler bzw. Künstlermanagement
verbleiben." 48
Der Bereich der Tonträgerhersteller lässt sich in die, durch zunehmende Konzentrations- und Zentralisierungsprozesse geprägte, Seite der großen Major-Labels und die, durch Kleinunternehmen geprägte, Seite der Independent Labels, kurz Indies genannt, unterteilen.
Aufgrund zahlreicher Vertriebs- und Beteiligungsabkommen zwischen den
unabhängigen Unternehmen und den marktbeherrschenden Majors ist
die Unabhängigkeit der Independents jedoch stark eingeschränkt. 49
Die Marktmacht verschiebt sich zunehmend auf wenige große,
hochintegrierte Unternehmen. Diese Entwicklung wird zusätzlich
durch zahlreiche Fusionsbestrebungen, bereits seit Anfang 2006
beispielsweise zwischen der EMI Music und Warner Music im Gespräch
und durch zahlreiche Aufkäufe erfolgreicher Independents durch
die großen Majors begünstigt. 50
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Majors
Indies
Neben diesen vier
Konzernen existiert eine Vielzahl kleinerer Tonträgerhersteller,
die zusammenfassend als "Independents" (kurz Indies) bezeichnet
werden. 55
"Unter den "Independents" auf dem Musikmarkt versteht man in
der Regel kleine Firmen, deren Unabhängigkeit und
Selbständigkeit darin besteht, musikalisch und kulturell
eigenständige Wege zu gehen, unter Umständen auch Musik "am
Markt vorbei zu produzieren", sich vom sogenannten "Mainstream"
der Major-Companies abzuheben (...) mit dem Ziel, eine tatsächliche
Alternative anzubieten." 56
Indies gelten traditionell als national oder regional ausgerichtet
und sind häufig auf bestimmte musikalische Genres spezialisiert.
Ihre Wurzeln liegen meist in den Szenen, in denen entsprechende Musik
entsteht und konsumiert wird. 57
"Dieser Begriff wurde einst durch den Status der wirtschaftlichen
Unabhängigkeit jener Plattenfirmen gegenüber den
international tätigen Großunternehmen geprägt." 58
Der Ausdruck "Independent" bezieht sich jedoch nicht
ausschließlich auf ein wirtschaftliches, sondern zugleich auf
ein gesellschaftliches Verhältnis (nicht die Masse) und hat
zusätzlich einen musikimmanenten Bezug (kein Mainstream). Die
dreifache Bestimmung des Begriffs erlangt eine noch höhere
Komplexität durch die Tatsache, dass die Bereiche Major und
Independent in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis
stehen. Die Major-Companies sind mächtig und beeinflussen sowohl
den Geschmack des Publikums als auch die Kreativität der
Künstler. Die Independents sind aber hoch innovativ und dienen
somit als "Kreativpool", aus dem die großen Majors schöpfen
und dessen Inhalte sie losgelöst vom ursprünglichen Bezug
in großem Umfang vermarkten. 59
Neben diesen gegenseitigen Abhängigkeiten ist zudem die
wirtschaftliche Unabhängigkeit der Independent-Labels, aufgrund
der Bindung über Vertriebs- und Beteiligungsabkommen an Majors,
stark eingeschränkt und viele ehemals unabhängige Labels
haben mittlerweile den Status eines "Major-Independents"
(ähnliche einem Major-Unterlabel) erlangt. Selbst wenn eine
solche Bindung nicht vorliegt, sind Independents vor allem im Bereich
der physischen Distribution meist auf Kooperationen mit rechtlich und
wirtschaftlich selbständigen Unternehmen angewiesen, um Musik
auf Tonträgern flächendeckend zum Verkauf anbieten zu
können. 60
Das Wachstum auf dem digitalen Sektor jedoch wirkt dieser Entwicklung
stark entgegen und wirkt positiv auf die Unabhängigkeit der
Indies. Insbesondere die Marktnähe und spezifische Kompetenz
stellen zentrale Vorteile gegenüber den Major Labels dar.
Allgemein lässt sich zwischen traditionellen, adult-orientierten
und so genannten "Underground-Labels" unterscheiden, die sich der
"unverfälschten, authentischen" Musik widmen. 61
Zu den bekanntesten deutschen Independents zählen: Four Music,
Motor Music, Aggro Berlin etc.
Wichtig an dieser
Stelle ist zu betonen, dass der Markt als ein System der äußeren
Zwänge funktioniert, das ausschließlich vom Konsum
bestimmt wird. 62
Folglich produziert auch die Independentkultur, deren Endverbraucher
jedoch als deutlich innovativer und kreativer gilt als der
Durchschnittsverbraucher, nachfrageorientiert. 63
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Tonstudios und Produzenten
Handel
Stationärer Handel
Internetversand
Digitaler Online-Vertrieb
Radio, TV und Filmindustrie
Radio
TV
Das Medium TV stellt
bei der Künstlervermarktung neben der Radio- und
Werbe-/PR-Promotion ein Standbein des modernen Musikmarketing dar.
Hierbei ist ein punktuelles, aber auch strategisches Einbringen der
Künstler möglich. Derzeit lassen sich drei Formen der
TV-getriebenen Künstlerunterstützung systematisieren:
Einmal die Nutzung der Bekanntheit eines TV-Gesichts zur
Add-on-Vermarktung im musikalischen Bereich (z.B. Oli P. oder
Jeanette Biedermann aus der TV-Serie "Gute Zeiten, schlechte
Zeiten"), zweitens die TV forcierte Suche eines Musikkünstlers
durch Casting-Formate (z.B. "Popstars" oder "Deutschland sucht
den Superstar") und nicht zuletzt die strategische Kooperation
eines Musikunternehmens mit einem TV-Sender in Bezug auf die
Promotion/Vermarktung eines etablierten Künstlers oder
Newcomers, auf die hier näher eingegangen werden soll. Daneben
existieren natürlich weitere Formen der Musiknutzung im
Fernsehen, wie punktuelle Auftritte bestimmter Interpreten (z.B. bei
"Wetten dass...?") oder die Verwendung von Musik im Programm
eines Senders. 85
In diesem Zusammenhang treten TV-Sender als Promotion-Mittel bzw.
Musikverwerter auf. Die strategische Kooperation zwischen
Plattenfirmen und TV-Sendern meint hingegen eine "gemeinsame
Entwicklung eines Newcomers (...), aber eben nicht sendungsimmanent,
sondern über alle sonstigen Maßnahmen, die ein TV-Sender
als Promotionoption zur Verfügung stellen und umsetzen kann." 86
Sie kann auf diese Weise durchaus die erhoffte Präsenz und
Werbekraft entfalten, die zur Durchsetzung eines neuen Gesichts
notwendig ist. Im Idealfall stellt sie eine Win-Win-Situation für
beide Partner dar. Aus Sicht des Senders besteht vor allem das
Interesse an dem wirtschaftlichen Erfolg des Acts auf den
verschiedenen Auswertungsebenen zu partizipieren und den Künstler,
nach erfolgreicher Etablierung, exklusiv zu binden und somit Inhalte
und Informationen zu generieren, die der Konkurrenz verwehrt bleiben.
Für die Plattenfirma bedeutet eine solche Kooperation in erster
Linie Sicherheit, da der Sender in gewissem Maße eine breite
Öffentlichkeit für den Act garantieren kann, die ansonsten
mühsam akquiriert werden müsste. 87
"Zahlreiche Goldverleihungen und die Etablierung junger Künstler
gingen - zum Vorteil der TV- und der Musikindustrie - aus diesen
Kooperationen hervor." 88
Obwohl oft und oft auch zu Recht von Seiten der Kritiker die
Kurzlebigkeit und Oberflächlichkeit dieser aggressiven
Vermarktungskonzepte angeprangert wird, stellen sie ein
Musterbeispiel für die professionelle Vermarktung von Musik
dar. 89
Ein Risiko für die Musikindustrie besteht darin, dass z.B. bei
Casting-Formaten wie "Deutschland sucht den Superstar", ihre
Funktionen in den Bereichen Talentsuche, Künstlerberatung und
-entwicklung von der TV-Industrie übernommen werden und sie
lediglich an den Tonträgerverkäufen partizipiert. Neben den
bisher dargestellten Formen des Musikmarketings spielen die
Musiksender VIVA und MTV, ähnlich wie das Radio, eine
wesentliche Rolle. Allgemein lässt sich erkennen, "dass das
Musikprodukt in den Märkten immer stärker mit dem Drang zum
audiovisuellen Vergnügen konfrontiert wird, daher selbst auch
immer audiovisueller (...) werden muss." 90
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Filmindustrie
Im Zuge der
Filmproduktion spielt die Musik eine besondere Rolle: Sie soll "die
Schwächen mancher Dialoge und Schauspieler akustisch
übertünchen, langweilige Kamerafahrten und andere "Längen"
verkürzen, gefühlvoll die Dramaturgie des gesamten Filmes
musikalisch untermalen, sich mit den Originalgeräuschen und
Effekten abstimmen (...) ein hitverdächtiges Soundtrack-Album
schaffen." 91
Zudem ist die Filmmusik unabdingbar, da mit ihr erst ein emotionales
Erleben vermittelt werden kann. Zur Filmmusik gehören neben der
dramaturgischen Untermalungsmusik, ebenso die vielen Filmsongs, die
zu Welterfolgen wurden. Wer denkt bei den Abenteuern des Mr. James
Bond nicht automatisch an die vielen unvergesslichen dazugehörigen
Hits von Tom Jones, Paul McCartney, Louis Armstrong, Nancy Sinatra,
A-ha, Duran Duran, Tina Turner oder Madonna, um an dieser Stelle nur
einige zu nennen. Was wären Welterfolge wie "Pretty Woman",
"Titanic" oder "Matrix" ohne die dazugehörigen
Soundtracks? 92
"Mit einem geschickt zusammengestellten Soundtrack können die
entsprechenden Zielgruppen zum Film (...) hingeführt werden.
Oder wie es ein amerikanischer Produzent formulierte: "music ist
the most important marketing tool"." 93
Aber auch von Seiten der Musikindustrie spielt die Filmindustrie eine
wesentliche Rolle. Früher meist in Form der Zweitauswertung von
Nebenrechten, bei denen die Tonträgerhersteller lediglich eine
begleitende Rolle spielten, geht der Trend heutzutage mehr und mehr
in die Richtung, dass der Tonträger als substanzieller
Bestandteil der Gesamtvermarktung und die Musikindustrie als Partner
in die jeweiligen Projekte integriert werden. 94
Ähnlich wie beim Crossmarketing von Musik und TV- Produktionen
ist eine erhebliche Steigerung der Erfolgschancen möglich, wenn
die Musikaufnahmen im Film als wesentlicher dramaturgischer
Bestandteil gehandhabt und nicht auf reines "Einspielen" der
Musikaufnahmen beschränkt werden. Soundtrack-Erfolge von
"Musikfilmen" wie "Comedian Harmonists", "Jenseits der
Stille", "Bandits" oder "Lola rennt" sind die besten
Beispiele für das kommerzielle Potenzial solcher Kooperationen. 95
In den vergangenen Jahren waren immerhin durchschnittlich 3 Prozent
des deutschen Marktes von Soundtrack-Alben besetzt, was einem
größeren Anteil am Gesamtvolumen des Tonträgermarktes
entspricht als beispielsweise die Musikgenres Jazz, Heavy Metal,
Country oder sogar Volksmusik. 96
Eine genaue Analyse des Marktes zeigt jedoch, dass deutsche
Soundtrack-Veröffentlichungen kaum an diesem relativ hohen
Marktanteil partizipieren konnten, so schafften es in den vergangenen
20 Jahren keine Hand voll deutscher Soundtrack Alben in die Charts. 97
Nicht selten sehen Tonträgerfirmen den Einsatz ihres
Musikmaterials in einem Film lediglich als hervorragende
Promotion-Maßnahme und stellen aus diesem Grunde die
Einblendungsrechte unentgeltlich zur Verfügung. 98
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Künstlermanagement
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